Streitwert bei Klage eines Miterben gegen anderen Miterben auf Nachlassforderung – Besonderheiten bei der Erbengemeinschaft
OLG Saarbrücken · Urteil vom 30.10.2025 · AZ 5 W 67/25
Sachverhalt: In einer Erbengemeinschaft aus Sohn und Tochter hatte die Tochter zu Lebzeiten des Erblassers Geld vom Konto abgehoben. Der Sohn verlangte als Miterbe die Rückzahlung dieser Summe an die Erbengemeinschaft. Im Rahmen eines Vergleichs wurde vereinbart, dass die Tochter 40.000 € an die Erbengemeinschaft zahlt und dieser Betrag direkt an den Sohn ausgezahlt wird.
Streitwertberechnung: Das OLG Saarbrücken entschied, dass der Streitwert in solchen Fällen nicht die volle Klagesumme beträgt. Da die beklagte Tochter selbst Miterbin ist, würde sie nach der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ohnehin ihren Anteil erhalten. Deshalb ist ihr Anteil von der Klagesumme abzuziehen. Im konkreten Fall wurde der Streitwert daher halbiert.
Vergleichsmehrwert: Zusätzlich wurde ein Mehrwert für den Vergleich festgesetzt, weil der Sohn seinen Anteil sofort ausgezahlt bekam (Teilauszahlung). Der wirtschaftliche Vorteil für den Kläger besteht dabei nur im zusätzlichen Anteil, den er durch die sofortige Auszahlung erhält, nicht in der Gesamtsumme.
Bedeutung: Für Erbengemeinschaften bedeutet das Urteil, dass bei Klagen unter Miterben das Kostenrisiko geringer ist, da der Streitwert reduziert wird. Außerdem wird klargestellt, dass Forderungen aus dem Nachlass immer der Gemeinschaft zustehen und nicht dem einzelnen Miterben. Damit bestätigt das Gericht, dass eine Erbengemeinschaft mit mehreren Miterben vorliegt und besondere Regeln für deren Rechte und Pflichten gelten.
